Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss. Es soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sicherstellen. Wohngeld gibt es bei Mietwohnungen als Mietzuschuss und bei Eigentumswohnungen als Lastenzuschuss. Deshalb gibt auch verschiedene Antragsformulare, erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen.
Drei Hauptfaktoren bilden die Berechnungsgrundlage:
• die Höhe der Einnahmen (Gesamteinkommen), • die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (in Abhängigkeit von den Höchstbeträgen), sowie • die Haushaltsgröße der Wohngeldempfänger.
Mehr Informationen:
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Wohnungs- und Versicherungswesen (Visitenkarte öffnen)
Olympiastraße 10 | 82467 Garmisch-Partenkirchen Telefon: 08821 / 751-391 | Fax: -380 karin.schif@lra-gap.de | www.lra-gap.de
Informationen im Internet:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr: www.wohnen.bayern.de
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: www.bmvbs.de
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