Der Sozialatlas des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
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Grundsicherung

Die Grundsicherung ist kein Almosen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung. Sie soll den Empfängern trotz Armut eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil (SGB XII) haben

• Personen, die die Altersgrenze  (65. bis 67. Lebensjahr) erreicht haben und
• Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nur, wenn der Lebensunterhalt nicht aus den Einkünften und dem Vermögen des Antragstellers und des Ehepartners bzw. des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft bestritten werden kann. Ferner ist die Gewährung davon abhängig, dass man die erforderlichen Hilfen auch nicht von anderen Sozialleistungsträgern wie Krankenkassen, Pflegekassen und Rententrägern erhält. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.

Wer hat keinen Anspruch auf diese Leistungen?
• Keinen Anspruch auf Leistungen haben Antragsteller, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung Ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
• Keine Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz erhalten Antragsteller, deren Einkommen den anzusetzenden Bedarf übersteigt, oder die über Vermögen verfügen, das bei Alleinstehenden insgesamt mehr als 2.600,00 Euro bei Ehegatten, Lebenspartnern bzw. Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft zuzüglich eines Betrages von 614,00 Euro beträgt.

Wann wird ein Unterhaltsrückgriff auf die Kinder bzw. Eltern vorgenommen? Ein Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern und Eltern der Grundsicherungsberechtigten erfolgt nicht, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt. Gegenüber dem Grundsicherungsamt müssen aber für den Ausschluss dieses Unterhaltsrückgriffes Angaben über die derzeit ausgeübten Berufe der Kinder und Eltern gemacht werden.

Mehr Informationen:

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Grundsicherungsamt (Visitenkarte öffnen)
Olympiastraße 10 | 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821 / 751-251 | Fax: -384
grundsicherungsamt@lra-gap.de | www.lra-gap.de