Der Sozialatlas des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
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Schwerbehinderung

Schwerbehinderten Menschen stehen zahlreiche Vergünstigungen zu: im öffentlichen Nahverkehr, bei der Steuer oder in Form von Wohngeld.

Den Grad der Behinderung (GdB) stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales fest (früher: Amt für Versorgung und Familienförderung). Beträgt der GdB 50 und mehr, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite gegebenenfalls zustehende Leistungen vermerkt sind (sog. Merkzeichen).

Angesichts der Vielzahl von Nachteilsausgleichen und angesichts unterschiedlich zuständiger Behörden fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Bitte wenden Sie sich deshalb an die untenstehenden Beratungsstellen, auch für kostenlose Broschüren. Die Broschüre "Steuertipps für Menschen mit Behinderung" des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen beispielsweise gibt es gratis im Internet: www.bestellen.bayern.de.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Visitenkarte öffnen)
Wilhelmstraße 49 | 10117 Berlin
Telefon: 030/18 527-0 | Fax: -1830
info@bmas.bund.de | www.bmas.de

VdK-Bayern Kreisverband Oberland (Visitenkarte öffnen)
Ludwigstraße 40 | 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821 / 3009 | Fax: 08821 / 57166
s.lechler@vdk.de | www.vdk.de/kv-oberland

Zentrum Bayern Familie und Soziales (Visitenkarte öffnen)
 ► Buchstaben A bis H:
Richelstraße 17 | 80634 München
Telefon: 089 / 18 966-0 | Fax: -2489
poststelle.obb1@zbfs.bayern.de

 ► Buchstaben I bis  Z:
Bayerstraße 32 | 80335 München
Telefon: 089 / 18 966-0 | Fax: -1499
poststelle.obb2@zbfs.bayern.de
www.zbfs.bayern.de/schwbg