Der Sozialatlas des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
BITTE BEACHTEN ! > #CMSimplehide# > FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN > Hilfe in Pflegeeinrichtungen

Hilfe in Pflegeeinrichtungen

Bei einer Unterbringung im Pflegebereich eines Pflegeheimes können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Diese gewährt einen Zuschuss von bis zu 1.550 Euro. Das soll die Kosten der Heimunterbringung lindern. Anträge erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Sofern die Kosten der Heimunterbringung trotz des Zuschusses aus der Pflegeversicherung nicht bestritten werden können, können unter Umständen Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege beantragt werden (mehr Informationen im folgenden Kapitel).

Sie können unter Umständen auch Sozialhilfe beantragen, wobei es zwei Zuständigkeiten gibt:

• Bei einem Pflegeaufwand von bis zu 15 Minuten wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen:

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Sozialamt (Visitenkarte öffnen)
Olympiastraße 10 | 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: 08821 / 751-251 | Fax: -384
sozialamt@lra-gap.de | www.lra-gap.de

• Bei einem täglichen Pflegeaufwand von mehr als 15 Minuten ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe zuständig; bei einem Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen vor der Heimaufnahme ist dies der Bezirk Oberbayern:

Bezirk Oberbayern – Servicestelle (Visitenkarte öffnen)
Prinzregentenstraße 14  | 80538 München
Telefon: 089 / 21 98-21 010 | Fax: -05 21 010
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de  | www.bezirk-oberbayern.de

Antragsformulare gibt es bei den Heimleitungen, bei den Gemeindeverwaltungen oder beim Sozialamt des Landratsamtes.